Stipendium

Das zentrale Ziel des Avicenna-Studienwerkes ist die umfassende Förderung begabter muslimischer Studierender und Promovierender durch Stipendien. Stipendiat:innen der Studienförderung wie auch der Promotionsförderung erhalten eine vielfältige ideelle Förderung sowie eine finanzielle Förderung.

Ideelle Förderung

Ein Stipendium bedeutet mehr als finanzielle Unterstützung. Studierende und Promovierende können gleichermaßen an einer Vielzahl von Bildungsveranstaltungen teilnehmen, die interdisziplinär ausgerichtet sind. Im Vordergrund steht die Begegnung mit anderen Stipendiat:innen, das Entwickeln eigener Initiativen, die Diskussion aktueller Themen und die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben.

Dabei bilden diese Punkte das Gerüst:

In drei verschiedenen Themenbereichen fördern wir:

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung besteht aus einem monatlichen Stipendium. Die beiden Förderprogramme der Studien- und Promotionsförderung unterscheiden sich in der Höhe des Stipendiums und den zusätzlichen Zuschlägen. Auslandsaufenthalte der Stipendiat/innen – etwa für Studien-bzw. Forschungsaufenthalte, Praktika sowie Sprachkurse –werden von uns ebenfalls finanziell gefördert. Die Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Einzelheiten der Förderung sind in den Richtlinien des BMBF geregelt.

Studienförderung

Studierende können einkommensabhängig und angelehnt an BAföG die folgenden monatlichen Leistungen (ab dem Wintersemester 2022/23) erhalten:

bis zu 812 €

Grundstipendium (angelehnt an BAföG)

300 €

Studienkostenpauschale

160 €

Kinderbetreuung je Kind

94 €

Krankenversicherung

28 €

Pflegeversicherung

Im Ausland:

Laufzeit:

Was bringst du mit?

Für die Studierendenförderung können sich Abiturient:innen sowie Studierende bewerben,

:

Vorausgesetzt werden:

Nicht förderfähig:

Das Bewerbungsportal ist geschlossen.
Sie können sich wieder zur nächsten Bewerbungsrunde hier anmelden.

Bewerbung für die Studienförderung

Bewerbungsfrist

1. April (Förderbeginn zum darauffolgenden Wintersemester) und bis zum

1. Oktober (Förderbeginn zum darauffolgenden Sommersemester).

Promotionsförderung

Promovierende können einkommensabhängig die folgenden monatlichen Leistungen (ab dem Wintersemester 2022/23) erhalten.:

1350 €

Grundstipendium (einkommensabhängig)

100 €

Forschungskostenpauschale

155 €

Familienzuschlag

155 €

Kinderbetreuung für das erste Kind

50 €

für jedes weitere Kind

Im Ausland:

Laufzeit:

Was bringst du mit?

Für die Promotionsförderung können sich Promovierende bewerben.

Vorausgesetzt werden:

Nicht förderfähig :

Das Bewerbungsportal ist geschlossen.
Sie können sich wieder zur nächsten Bewerbungsrunde hier anmelden.

Bewerbung für die Promotionsförderung

Bewerbungsfrist

1. April (Förderbeginn zum darauffolgenden Wintersemester) und bis zum

1. Oktober (Förderbeginn zum darauffolgenden Sommersemester).

Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung

Bitte lesen Sie die unteren Fragen und Antworten, bevor Sie uns mit einer Anfrage per Mail oder Telefon kontaktieren.

Kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung für die Studierendenförderung ist möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt des Förderbeginns noch mindestens 4 Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Die folgenden Beispiele dienen zum besseren Verständnis:

Fall A: Sie studieren auf Bachelor und befinden sich im 4. Semester. Bis zum Abschluss hätten Sie noch 2 Semester Regelstudienzeit zu studieren. Falls Sie noch ein viersemestriges Masterstudium absolvieren möchten, hätten Sie allerdings noch 6 Semester Regelstudienzeit vor sich. In Ihrem Falle ist eine Bewerbung möglich.

Fall B: Sie studieren im vorletzten Semester Bachelor und möchten im nächsten Semester ihren Bachelor abschließen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung hätten Sie noch 5 Semester (1 Semster im Bachelor und 4 Semester im Master) Regelstudienzeit vor sich. In Ihrem Falle ist eine Bewerbung noch möglich.

Fall C: Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind Sie im 1. Master-Semester eines Masterstudiums mit 4 Semestern Regelstudienzeit und werden wahrscheinlich ihr Studium überziehen, sodass Sie noch mindestens 4 Semester zu studieren hätten. In Ihrem Fall ist eine Bewerbung nicht möglich, weil Sie nur noch 3 Semester Regelstudienzeit vor sich haben.

Sie können sich frühstens bewerben, wenn Sie sich im letzten Schuljahr befinden und in Kürze Ihr Abitur absolvieren werden. Die für Sie relevante Bewerbungsfrist ist dann der 01. April 2020. Falls Sie Ihr Abitur bereits haben, können Sie sich auch zum 01. Oktober bewerben.

Wenn Sie noch keine Abiturnote erhalten haben, tragen Sie bitte in die entsprechenden Felder der Bewerbungsbögen Ihre voraussichtliche Abiturnote ein und reichen Sie Ihr Abiturzeugnis umgehend nach, sobald Sie es erhalten.

Für uns sind überdurchschnittliche schulische und akademische Leistungen wichtig. Dabei spielen allerdings externe Faktoren und sozio-ökonomische Hintergründe eine Rolle. Wenn Sie besondere Umstände in der Bewerbung angeben, werden diese bei der Bewertung Ihrer Abiturnote berücksichtigt. Daher geben wir keine bestimmte Abiturnote als Bewerbungsvoraussetzung an.

Sie können sich wiederbewerben, wenn nach Ihrer ersten Bewerbung mindestens ein Jahr vergangen ist. Andernfalls wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt.

Für die Bewerbung müssen Sie nicht zwangsläufig die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Sofern Sie in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland Ihr Abitur absolviert haben, können Sie sich problemlos für die Studierenden- und Promovierendenförderung bewerben.

Geflüchtete können sich unter bestimmten Umständen auch bewerben. Die Prüfung wird im Einzelfall entschieden

Ja, Sie können sich bewerben, wenn Sie sich für ein Studium beworben haben oder bereits studieren und die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife (Fachabitur) besitzen.

Wenn Sie Ihr Abitur im Ausland absolviert haben und nicht die EU-Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie sich nur in Ausnahmefällen bewerben. Bitte prüfen Sie, ob Sie gemäß § 8 BAföG förderungsfähig sind. Falls nicht, ist eine Bewerbung für die Studierendenförderung leider nicht möglich. Weitere Informationen zu § 8 BAföG erhalten Sie HIER.

Bitte beachten Sie, dass Sie Deutschkenntnisse in der Stufe C1/DSH-2 nachweisen müssen, wenn Sie sich bei uns bewerben möchten.

Für Promovierende gilt die Regelung § 8 BAföG nicht. Sie müssen Deutschkenntnisse in der Stufe C1/DSH-2 nachweisen und ihre Promotion an einer Hochschule in Deutschland absolvieren.

Wenn Sie noch nicht in unser Stipendienprogramm aufgenommen worden sind, aber ein Auslandssemester planen, können Sie sich nicht alleinig für das Auslandssemester bewerben. Nur Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits im Förderprogramm aufgenommen sind, können die Finanzierung Ihres Auslandssemesters beantragen.

 

Außerdem fördern wir auch keine Studiengänge oder Promotionen, die ausschließlich im Ausland absolviert werden.

Nein, Sie müssen an einer Universität oder an einer staatlich anerkannten Hochschule studieren.

Nein, leider ist eine Förderung von dualen Studiengängen nicht möglich.

Ja. Als zeitliche Bewerbungsvoraussetzung berücksichtigen wir dabei Ihr Studium, was Sie zuerst begonnen haben.

Wie funktioniert die Bewerbung?

Ende einer Bewerbungsphase ist entweder der 1. April oder 1. Oktober.

Die nächste Bewerbungsphase beginnt nicht mit dem 2. April oder 2. Oktober, sondern mit der Ankündigung auf unserer Website. Mit dem Beginn der nächsten Bewerbungsphase wird auch das Bewerbungsportal freigeschaltet. Schauen Sie also auf unserer Website für aktuelle Informationen nach, bevor Sie die Hotline anrufen.

Bitte laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im Online-Portal bis zum 1. April oder 1. Oktober hoch.

Gutachten werden von den jeweiligen Gutachter:innen an die Email-Adresse gutachten@avicenna-studienwerk.de geschickt und können in Ausnahmefällen auch nach der Frist eingereicht werden.

Sie können während der Bewerbungsphase nach der Registrierung das Bewerbungsportal öffnen und schließen, um ggf. Informationen später auszufüllen oder Unterlagen zeitversetzt hochzuladen. Sie müssen Ihre Bewerbung nicht in einer Sitzung vollständig ausfüllen.

Aber Achtung: Erst wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im Online-Portal bis zum 1. April oder 1. Oktober hochgeladen haben und im Portal auf Bewerbung abschließen geklickt haben, gilt Ihre Bewerbung als eingereicht und kann berücksichtigt werden.

Gutachten werden von den jeweiligen Gutachter:innen an die Email-Adresse gutachten@avicenna-studienwerk.de geschickt und können in Ausnahmefällen auch nach der Frist eingereicht werden.

Bitte laden Sie dafür das Formular aus dem Bewerbungsportal herunter und benutzen keine alte, lokal auf Ihrem PC abgespeicherte Version.

Die Gutachten werden erst ca. zwei Wochen nach Ablauf der Frist (15. April oder 15. Oktober) eingepflegt. Erst dann sind die Gutachten im Bewerbungsportal zu sehen.

Abiturienten:innen: Holen Sie zwei fachliche Gutachten ein. Diese können von Ihren Lehrer:innen, Schulleiter:innen oder anderen Personen sein, die Sie fachlich einschätzen können.

Erstsemester: Wenn Sie sich am Ende des ersten Semesters befinden, können Sie ausnahmsweise eines der beiden fachlichen Gutachten von einer:m ehemaligen Lehrer:in aus der Schulzeit einholen. Das zweite Gutachten müssen Sie allerdings von einer:m aktuellen Hochschuldozent:in anfordern.

ab dem zweiten Semester: Bitte lassen Sie sich beide Gutachten ausschließlich von Hochschuldozent:innen (keine Lehrer:innen aus der Schulzeit) ausstellen.

Promovierende: Bitte lassen Sie sich eines der beiden fachlichen Gutachten von dem/der Professor:in ausstellen, der/die die Doktorarbeit betreut. Das zweite Gutachten sollte im Idealfall von dem/der Zweitbetreuer:in erstellt werden, kann aber auch von einer:m anderen Professor:in aus dem Fachbereich der Promotion ausgestellt werden.

Gutachten werden von den jeweiligen Gutachter:innen an die Email-Adresse gutachten@avicenna-studienwerk.de geschickt und können in Ausnahmefällen auch nach der Frist eingereicht werden.

Bitte laden Sie dafür das Formular aus dem Bewerbungsportal herunter und benutzen keine alte, lokal auf Ihrem PC abgespeicherte Version.

Alle Bewerbungsunterlagen werden in der Datenbank max. 36 Monate lang nach der Beendigung des Auswahlverfahrens gespeichert und anschließend datenschutzgerecht vernichtet.

Abiturienten:innen: Reichen Sie zwei fachliche Gutachten ein. Diese können von Ihren Lehrer:innen, Schulleiter:innen oder anderen Personen sein, die Sie fachlich einschätzen können. Ein Gutachten reicht nicht aus.

Erstsemester: Wenn Sie sich noch im ersten Semester befinden, können Sie ausnahmsweise eines der beiden fachlichen Gutachten von einer:m ehemaligen Lehrer:in aus der Schulzeit einholen. Das zweite Gutachten müssen Sie allerdings von einer:m aktuellen Hochschuldozent:in anfordern. Nur ein Gutachten reicht aber nicht aus.

ab dem zweiten Semester: Bitte lassen Sie sich beide Gutachten ausschließlich von Hochschuldozent:innen (keine Lehrer:innen aus der Schulzeit) ausstellen. Ein Gutachten reicht nicht aus.

Promovierende: Bitte lassen Sie sich eines der beiden fachlichen Gutachten von dem/der Professor:in ausstellen, der/die die Doktorarbeit betreut. Das zweite Gutachten sollte im Idealfall von dem/der Zweitbetreuer:in erstellt werden, kann aber auch von einer:m anderen Professor:in aus dem Fachbereich der Promotion ausgestellt werden. Ein Gutachten reicht nicht aus.

Gutachten werden von den jeweiligen Gutachter:innen an die Email-Adresse gutachten@avicenna-studienwerk.de geschickt.

*** Aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann es dazu kommen, dass Gutachter:innen schwieriger zu erreichen sind oder die Gutachten später einreichen. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, ob diese Umstände bei Ihnen zutreffen.***

Bitte laden Sie keine Unterlagen (Nachweise, Zeugnisse oder Zertifikate) hoch, die in einer anderen Sprache außer Deutsch und Englisch verfasst wurden und für die Sie keine Übersetzung besitzen.

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