USA: Forschungsaufenthalt in Berkeley (Kalifornien)

Vorbereitung/Bewerbung

Jede Universität hat spezifische Anforderungen für die Vergabe von Forschungsstellen. Die juristische Fakultät der UC Berkeley hat ein zweistufiges Auswahlverfahren. Zunächst muss man sich bei einem Professor bewerben, der bereit ist das Forschungsvorhaben zu betreuen. Grundsätzlich sollen die Ergebnisse der Forschung auch für die Universität selbst von Vorteil sein. Bei der Auswahl des Professors gibt es zwei Herangehensweisen. Zunächst einmal kann man einen Professor der eigenen Universität nach einer Empfehlung fragen. Diese sind häufig in ihren Fachbereichen gut vernetzt und können den Kontakt zu anderen Professoren herstellen. Die andere Option ist die initiative Bewerbung direkt bei einem Professor. Hierfür empfiehlt es sich, die Publikationen und die Forschungsschwerpunkte der Professoren anzuschauen, um einen Bezug zu deren Forschung herzustellen.

Auf diese Weise bin ich vorgegangen und habe einer Professorin ein einseitiges Exposé mit meinem Forschungsvorhaben geschickt mit der Bitte, dass sie meine Betreuung übernimmt. Nach der Zusage durch den Professor ist eine offizielle Bewerbung bei der Universität erforderlich. Neben einem Lebenslauf verlangt die Universität einen Nachweis über gute Sprachkenntnisse (mindestens C1) sowie einen Nachweis über finanzielle Mittel. Die UC Berkeley setzt in etwa 1600 Dollar pro Monat an finanziellen Mitteln voraus.

Die UC Berkeley hat zwei Fristen im Jahr zu denen Bewerbungen möglich sind. Innerhalb dieser Fristen verspricht die Uni ab der offiziellen Bewerbung innerhalb von 30 Tagen die Bewerbung zu bewerten. Nach der endgültigen Zusage wird das Visumsverfahren eingeleitet. Für einen Forschungsaufenthalt sowie für Auslandsemester muss man sich für das J1 Visum bewerben. Dieses setzt insbesondere auch die persönliche Vorstellung in einem Konsulat in Deutschland voraus.

Insgesamt lohnt es sich eine Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten einzuplanen, wobei das je nach Universität auch länger sein kann.

 

Ankunft/Unterkunft

Die Unterkunftssuche kann neben den klassischen Portalen, in den USA insbesondere Craigslist, auch über die Seiten der Universität selbst erfolgen. Häufig haben die Unis eigene Vermittlungsseiten. Sofern man länger bleibt und es sich einteilen kann, empfiehlt es sich zu Beginn eines neuen Semesters oder in den Semesterferien der Gastuniversität seinen Forschungsaufenthalt zu planen, da in diesen Zeiträumen die meisten Wohnungen zur Zwischenmiete frei werden. Auf keinen Fall sollte man aber im Voraus Geld überweisen ohne die Wohnung gesehen zu haben. Es empfiehlt sich daher zunächst nur Vorrübergehend eine Unterkunft zu buchen, z.B über Airbnb oder ein Hotel, um dann vor Ort in Ruhe zu suchen.

Aus diesem Grund und allgemein zur besseren Organisation lohnt es sich ein bis zwei Wochen vor dem geplanten Aufenthalt anzureisen. An der UC Berkeley dauert es beispielsweise bis zu zwei Wochen bis alle Zugänge zu den Gebäuden, Bibliotheken und Recherchedatenbanken eingerichtet werden.

 

Forschung an der Gasthochschule

Zu meinem Forschungsthema gibt es in den USA bereits Gesetze. In Deutschland ist das Thema noch weitgehend unbehandelt. Vom Forschungsaufenthalt habe ich mir daher erhofft, die praktische Umsetzung der Rechtsprobleme zu analysieren und deren Sinnhaftigkeit für die deutsche Rechtsordnung zu erforschen. Die UC Berkeley ist aufgrund ihrer Lage nahe dem Silicon Valley und auch durch ein renommiertes Institut für Law and Technologie eine gute Wahl für ein Thema im Bereich Recht und Technik. Zudem gehört die UC Berkeley zu den besten Universitäten der Welt, wodurch ich mir eine gute Ausstattung an Literatur sowie eine gute Betreuung erhofft habe.

Die UC Berkeley ist in der Tat eine sehr gut ausgestattete Universität, so dass ich teilweise sogar deutsche Literatur dort gefunden habe, die in Deutschland nur schwer zugänglich ist. Der Umgang mit Gastforschern ist zudem sehr professionalisiert. Jede Fakultät hat eigene Betreuer, die ab der Bewerbungsphase für die Belange der Studierenden zur Verfügung stehen. Die Einarbeitung in die Datenbanksysteme und das amerikanische Recht war am Anfang schwieriger als ich dachte. Da das Rechtssystem überwiegend auf case law (Fallrecht) basiert, ist das System der Kommentierung anders als in deutschen Datenbanken. Diese Einarbeitungsphase sollte man einberechnen, da man vergleichsweise wesentlich langsamer vorankommt. Ganz allgemein ist auch die Herangehensweise an Rechtsprobleme nicht so dogmatisch wie im deutschen Recht, das sich überwiegend nur am Gesetzestext orientiert. Während dadurch nicht jedes im deutschen Recht diskutierte Problem auch im amerikanischem Recht wiedergefunden werden kann, ermöglicht es eine flexible Rechtsdebatte, die jenseits der Dogmatik besser auf die Interessen der Parteien abstellt. Für meine Forschung ergaben sich dadurch sehr fruchtbare Ergebnisse, da man auf Probleme hinweisen konnte, die im deutschen Rechtssystem nur anhand des Gesetzestextes schwer behandelt werden konnten. Neben der guten Ausstattung der Universität ist auch die große Bereitschaft des lehrenden Personals besonders erwähnenswert. Bei jeglichen Fragestellungen sind die meisten Professoren sehr hilfsbereit gewesen und haben sich immer für ein Gespräch Zeit genommen.

 

Fazit

Für die juristische Forschung macht ein Forschungsaufenthalt im Ausland nicht nur dann Sinn, wenn man einen Rechtsvergleich machen möchte, sondern auch dann, wenn man Ideen für sein Thema braucht und „über den Tellerrand“ schauen möchte. Das ermöglicht einem neue, in der vorhandenen deutschen Literatur noch nicht diskutierte Ansätze zu finden.

Das Leben in den USA, insbesondere in Kalifornien, ist aufgrund der Vielfalt an Menschen und auch der wundervollen Landschaft eine große Bereicherung. Man kann an vielen Veranstaltungen zu den unterschiedlichsten Themen teilnehmen und lernt viele Menschen kennen. Insbesondere auch viele andere Gastforscher, mit denen man sich auch interdisziplinär austauschen kann. An den Wochenenden kann man viele Ausflüge in die vielen Nationalparks in der Umgebung unternehmen.

Der Forschungsaufenthalt in den USA war akademisch und persönlich für mich eine große Bereicherung. Ich bin gerne bereit diese Erfahrungen mit anderen Stipendiaten und Doktoranden zu teilen, die einen Auslandsaufenthalt in den USA planen.  Diese besondere Zeit verdanke ich insbesondere auch der Förderung durch das Avicenna-Studienwerk, wofür ich sehr dankbar bin.

 

Zuhal Ayar ist Stipendiatin des Avicenna-Studienwerks und promoviert zum Thema „Vererblichkeit von Internet-Accounts“.

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